Anwältin für Arbeitsrecht

in Stralsund

Sie benötigen Unterstützung beim Thema Arbeitsrecht?

  • Beratung zu Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Arbeitszeugnis
  • Teilzeit und Altersteilzeit
  • Abmahnung
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Überstunden
  • Betriebsvereinbarungen

Sie haben ein Arbeitsvertrag vorliegen und haben rechtliche Fragen zu einzelnen Passagen?

Sie wurden ohne ersichtlichen Grund und ohne jedes Fehlverhalten ihrerseits gekündigt und möchten gegen die Kündigung angehen? Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich, da im Arbeitsrecht nur kurze Fristen gelten. Nach Erhalt der schriftlichen Kündigung, bleibt Ihnen, in der Regel, eine Frist von nur 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung dadurch automatisch rechtskräftig, auch wenn diese eventuell fehlerhaft  ist und somit als ungültig zu betrachten wäre.
Ich vertrete Sie gerne bei der erfolgreichen Anfechtung Ihrer Kündigung, und unterstütze Sie so bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Für Arbeitnehmerinnen gilt von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung Kenntnis über die Schwangerschaft hatte oder binnen 2 Wochen nach der Kündigung über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.
In der Elternzeit herrscht in der Regel ein absolutes Kündigungsverbot. In Ausnahmefällen ist eine Kündigung unter Zustimmung der zuständigen Landesbehörde jedoch möglich.

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard.

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.